Strafrecht

Strafrecht

Das Strafrecht erfordert wie wohl kein anderes Rechtsgebiet ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt. Gerade hier ist es von größter Wichtigkeit, dass von Beginn an eine gemeinsame Strategie erarbeitet und verfolgt wird, wobei eine lückenlose und vollständige Information für den Verteidiger hier unabdingbar ist.

Im Idealfall beauftragen Sie uns so frühzeitig wie möglich, das heißt unmittelbar nach der Erkenntnis, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Gerade in diesem Verfahrensstadium kann durch eine aktive Verteidigung noch unproblematisch Einfluss auf die Ermittlungen und letztlich Entscheidungen insbesondere der Staatsanwaltschaft genommen werden, was mit Fortschreiten des Verfahrens und besonders nach einer Anklageerhebung häufig wesentlich mühsamer durchzusetzen ist.

Wenden Sie sich hier gerne vertrauensvoll an unsere Kanzlei, unsere Strafverteidiger sind seit vielen Jahren auf diesem Gebiet erfolgreich tätig und behandeln ihren Fall völlig unabhängig von dem im Raum stehenden Vorwurf stets diskret und professionell.

In aller Regel fordern wir bei Übernahme des Mandates zunächst die Ermittlungsakte an, welche nur über den Anwalt eingesehen werden kann. Erst dann kann überhaupt erst eingeschätzt werden, wie dringend ein etwaiger Tatverdacht ist oder weshalb der Mandant überhaupt ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten konnte.

Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren und führen für Sie sämtlichen Schriftverkehr mit den Behörden und Gerichten, damit die für jeden Beschuldigten mit einem Ermittlungsverfahren einhergehende Belastung so gering wie möglich gehalten wird.

Im Falle einer Anklageerhebung können Sie jederzeit auf unsere reichhaltige prozessuale Erfahrung und unser ganz besonderes Engagement zählen, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen, sei es je nach Fallkonstellation ein Freispruch, eine Verfahrenseinstellung oder auch eine milde Strafe, insbesondere die Vermeidung einer Haftstrafe.

Das Strafrecht wird in unserer Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Rohel und Herrn Rechtsanwalt Bielitzki betreut, beide sind Fachanwälte für Strafrecht und auch gemeinsam bereits seit dem Jahre 2005 als Strafverteidiger tätig.

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